66 C) Der Departements des Innern und des Kriegswesens. Des Ober-Rekrutirungsraths. Berichtigung der Repartition der Contingente von der dießjährigen Rekruten-Aushebung. Durch ein Versehen des Oberamts Saulgau, das die Gesamtzahl der im Oberamtsbezirke befindlichen Militärpflichtigen zu 176 angegeben hatte, während sse in der Wirklichkeit nur 167 beträgt, ist eine nochmalige Repartition der dießjährigen Rebruten-Contingente nothwendig geworden, wobei zugleich auf die im Oberamte. Ehingen bis zur Loosziehung eingetretene Veränderung in der von 216 auf 214 ver- minderten Zahl, deßgleichen auf die im Oberamte Heilbronn von 159 auf 160 Mili- tärpflichtige erhöhre Zahl Rücksicht genommen worden ist. Die im Regierungsblatt vom 28. v. M., Nr. 4, enthaltene Repartition der Contingente ist nun dahin abgeändert worden, daß Horb stat 50 — 51, Crailsheim statt. 50 — 51, Biberach statt 52 — 55, Ehingen statt 55 — 54, und Saulgau statt 44 — 42 Rekruten zu stellen haben. Stuttgart den 6. Februar 1837. Göriz. D) Der Departements des Innern und der Finanzen. Der Ministerien des Innern und der Finanzen. Bekanntmachung, betreffend die näheren Bestimmungen über die Unterordnung der Staats-Finanzver, waltung unter die Vau= und Feuerpolizei-Behörden. Um den Zweifeln zu begegnen, welche darüber obgewaltet haben, in wie fern die Staats-Finanzverwaltung hinsichtlich der Unterordnung unter die Bau= und Feuer- Polizei-Behörden anderen Gebäude-Inhabern gleichzustellen sey, sind mit Rücksicht auf den bisherigen Besihstand der Staats-Finanzverwaltung durch K. Entschließung vom #35. v. M. nachstehende Bestimmungen genehmigt worden: