79 Der botanische Garten ist im Sommerhalbjahre taͤglich (mit Ausnahme der Sonn= und Feiertage) von Morgens 6 Uhr bis Abends 6 Uhr geöffnet; das Raturalien-Cabinet jeden Donnerstag (ausgenommen, wenn auf den Donnerstag ein Fest= oder Feiertag fällt) Nachmittags von 2—5 Uhr; der Fechtboden täglich (Sonn= und Donnerstag ausgenommen) Nachmittags von 124—2 Uhr. Das Ende der Ferien ist auf den 4. April festgesest; am 5. April wird die Eröffnung der Vorlesungen an der schwarzen Tafel bekannt gemacht werden, und die sämtlichen Hauptvorlesungen werden am 6. April ihren Anfang nehmen. Acht Tage später darf nach der K. Verordnung vom 26. December 1854 (Reg. Bl. S. 17) ohne besonderen erheblichen Grund keine Immatrikulation mehr stattfinden. Zum Zwecke für- diese hat sich jeder neu ankommende Studirende innerhalb zwei Tagen nach seiner Ankunft bei der Immatrikulations-Commission zu melden und die nöthigen Urbunden vorzulegen. Tübingen den 9. Februar 1857. Dr. Kern. B) Des Departements der Finanzen. Des Finanz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Auszeichnung eines Forsidieners. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 51. v. M. dem Revierförster Knapp in Maulbronn, in Anerkennung seiner vor- züglichen Dienstleistungen, die goldene Civilverdienst-Medaille gnädigst zu verleihen geruht. Stuttgart den 9. Februar 1837. Herdegen.