99 2. Des edangelischen Cansistorium: Termin für die Anstellungsprüfung der Candidaten des evangelischen Prebigtamts. Die Anstellungsprüfung der Candidaten des evangelischen Predigtamts wird im laufenden Jahre in folgenden drei Terminen vorgenommen werden: 1) vom 18. bis 21. April, 2) vom 25. bis 26. Mai, 5) vom 15. bis 16. Junius. Denjenigen, welche zu dieser Prüfung zugelassen werden, wird durch besondere Erlasse eröffnet, an welchem von diesen drei Terminen Jeder zu erscheinen habe. Stuttgart den 14. Februar 1837. Mohl. :B) Des Departements der Finanzen. Des Finanz-Ministerium. a) Bekanntmachung, betreffend die für den Verkrr zwischen den Vereinsstaaten bestimmten Uebergangs- straßen. (Mit einer Beilage.) Unter Bezichung auf die Verfügung vom 4. März 1834 (Reg. Bl. S. 245) wird hiemit bekannt gemacht, daß, in Folge des Beitritts des Großherzogthums Baden, des Herzogthums Nassau, der Landgrafschaft Hessen-Homburg und der freien Stadt Frankfurt zum Zollverein, die Land= und Wasserstraßen für den unmittelbaren Uebergang von Handelsgegenständen, ausschließlich jedoch des bleineren Grenz= und Marktverkehrs — aus den Königreichen Württemberg und Vayern und dem Großher= zogthum Baden nach den anderen Staaten des Gesamt-Zollvereins, und umgekehrt aus lehteren Staaten nach Württemberg, Bapern und Baden, nach dem Inhalt der nachstehenden Uebersicht neu bestimmt worden sind, welche nun an die Stelle des der vorgedachten Verfügung als Beilage 4) beigefügten Verzeichnisses tritt. Sruttgart den 1 6. Februar 1857. Herdegen.