102 — |AUebergangsstatrion] Uebertrittssiation 2. , „r n der an der Ort, wo die Anmel. HBezeichnung der Straßen. Baperischen, Würt. Grenze des gegen dung und Notirung " bembergischen und überliegenden Ver, der Ladung zu be- Q Badischen Grenze. einslandes. wirken ist. 4 —— 27 jsbvon Odernheim über Rehborn und von Obermoschel über · Kahlbach nach Meisenheim “# and Meisenheim. Meisenheim. ahlbach. 28 on Kaiserslautern über Wolf- stein, Lauterecken nach Grum- bach oder Meisenheim Louterecken. Grumbach oder Lauterecken. Meisenheim. 29 pvon Kusel nach Ruthweiler über Diedelkopf. Kusel. Rurhweiler. Kusel- zo svon Homburg nach St. Wen- - del, Landstuhl, Kusel . Frohnhofen. St. Wendel. Frohnhofen. Avon Mittelberbach nach Wel- · leöwetler.....Welleöweiler.W.clleswci.ler.Mkttelbexbach» Bexbach-. □I t— □ 15 von Homburg über Rohrbach, St. Ingbert, Rentrisch nach Saarbrückhen .St. Ingbert. Rentrisch. Rentrisch. b) Bekanntmachung, betreffend die Belobung des Oberamtmanns v. Stumpp in Ludwigsburg, wegen PS einer Untersuchung über Steuervergehen. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom 13. laufenden Monats, aus Anlaß des Hoͤchstdenselben vorgetragenen Begnadigungs. Gesuchs mehrerer Vierbrauer zu Ludwigsburg, in Ansehung der diesen wegen be- deutender fortgesetzten Malzsteuer-Hintergehungen durch Erkenntniß des Steuer— Collegium angesetzten Strafen gnaͤdigst zu befehlen geruht, daß dem Oberamtmann v. Stumpp in Ludwigsburg die höchste Zufriedenheit mit dem in Führung der dieß- sälligen. Untersuchung bethätigeen Eifer und der hierbei an den Tag gelegten Um- 7.