115 Abschnitt 1. Abschnitt l. B. I. II. Abschn. III. Abschnitt I. A. 1. Uebertrag Daran wurden. theils baar, theils mittelst Abzugs der gegen die Staats- Hauptkasse berechneten Capitalsteuer bezahlt und blieben auf den 30. Juni 1836 unberichtigt, welche von den Gläu- bigern nicht erhoben wurden, und sich baar in der Casse befanden Wenn von dem obigen ganzen Zinsenfonds à dieses Erfordernitß abgczogen wird, mit ....... so ergibt sich ein Ueberschuß des ersteren, w welcher dem §. 3 des Staats- schulden-Statuts vom 22. Juni 1820 gemaß dem Tilgungsfonds zu- floß von * 759 fl. 28 kr. nämlich: 1) Ueberschuß des Zinsenfonds abzüglich des Erfordernisses am An- fange des Jahres; der Zinsenfonds für das Jahr 1823 beträgt 1/054,4499 fl. 53 kr. davon abgchegen b das Erforderniß für das laufende Jahr mit 1/051,257 fl. 16 kr. leiben 2) Zinsen- Ersparnisse im Lause des Jahrs durch Capital- Ablösungen vorden Zins-Verfallterminen und durch Abgang an alteren Ziusen 2,582 fl. 57 br. wogegen die nach den Zins-Verfallterminen zu bezahlen, gewesenen Stückzinse betragen 95 fl. 51 kr. Da nun die Stückzinse die Zins- Ersparnisse #ersiegen, wiic ¾l sind von voriger Summe in Abzug zu bringen woruͤber bleiben — . 1105,651 1/7030,651 7v5,179 1/105,631 1/106,571 1/105, 651 2,515 Abschnitt III. Verwendung des Tilgungsfondes. Zur Schuldentilgung waren zu verwenden: aus dem vorigen Jahre: ) . die bei — Jhres= Abschlusse u untert dem Cassenbestand vorhanden ge- 739 2 40 50 5. 30 8 50 42 14