178 dem bisherigen Curs gestattet, wenn sie der Lieferung eine oberamtliche Urkunde beilegen, daß die abgesendete Summe zur Zeit der zum Umwechseln gegebenen 2á stündigen Frist sich wirklich in ihrer Amtskasse befunden habe. Stuttgart den 26. April 1857. Schlaper. Herdegen.