185 einer Classe fuͤr eilf- oder zwoͤlf- bis vierzehnjaͤhrige Knaben. Der aufzustellende Reallehrer hat Letzteren in Religion, deutscher und franzoͤsischer Sprache, Arithmetik und Geometrie, Geographie, Geschichte und Zeichnen woͤchentlich 28 Lehrstunden zu geben, auch in der zu errichtenden sonntäglichen Gewerbeschule 2 Stunden, im Ganzen also wöchentlich 30 Stunden, zu übernehmen. Weiter erforderliche Lehrstunden werden durch Rebenlehrer besorgt. Der jährliche Gehalt des Reallehrers, welcher keinen Antheil am Elaßgelde hat, besteht in 600 fl. in Geld und 70 fl. für Haus- miethe. Die befähigten Bewerber um diese neuerrichtete Reallehrerstelle haben sich innerhalb vier Wochen unter genauer Angabe ihrer persönlichen Verhältnisse 2c. bei dem K. Studienrathe zu melden. 8)) Das zu besehende Bezirks-Rabbinat Mühringen, Oberamts Horb, welches neben freier Wohnung, neben Vergütung der Reise= und Zehrungskosten bei dem auswärts zu haltenden Gottesdienste und neben den zu 1l1o fl. angeschlagenen Stol- gebühren, eine Besoldung von 590 fl. bei der israelitischen Central-Kirchenkasse ge- währt, besreift 1704 Israeliten in den Kirchengemeinden Mühringen, Wankheim, Oberamts Tübingen, Reringen, Baisingen und Nordstetten, Oberamts Horb, und in den mit eigenem Gotteodienste versehenen Filialen Rottweil, Unterschwandorf, Oberamts Nagold, und Mühlen am Reckar, Oberamts Horb. Die Entfernung des Rabbinatssitzes Möühringen von Rottweil beträgt 11, von Wankheim 8, von Reringen 3, von Bai- singen 31 und von Unterschwandorf 4 Poststunden. Der Rabbine hat an jedem Sabbath und an den Hauptfesttagen der jüdischen Kirche Predigt und Catechisation, und zwar an den Sabbathen abwechslungsweise in dem Rabbinatssitze und in den übrigen vier Kirchengemeinden, in den Filialen Unterschwandorf und Mühlen am Neckar aber je am dritten Sabbath, an welchem der Gottesdienst an das Mutterort käme, so wie in dem Filial Rottweil zweimal im Jahr zu halten, und in dem Rabbinatssiße der erwachsenern Jugend den Religions-Unterricht in drei wöchentlichen Stunden zu ertheilen. Die Bewerber um diese Stelle haben sich unter Angabe ihrer persèônlichen und Familien-Verhältnisse, so wie ihrer Bildungs-Laufbahn binnen vier Wochen bei der israelitischen Ober-Kirchenbehörde zu melden. 9) Das zu besetzende Bezirks-Rabbinat Braunöbach, Oberamts Künzelsau, mit welchem neben freier Wohnung, neben Vergütung der Reise= und Zehrungskosten