189 Großherzogs von Baden Koͤniglicher Hoheit verliehene Ritterkreuz des Zaͤhringer Loͤwen-Ordens anzunehmen und zu tragen. C) Dienst-Nachricht. Seine Königliche Majestät haben unter dem 1. d. M. den dem zweiten Infanterie-Regiment aggregirten Unterlieutenant, Grafen v. Quadt-Isßny in glei- cher Eigenschaft zum vierten Reiter-Regiment verseßt. II. Verfügungen der Departementsé. Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, den Verkauf eines Theils des Vorraths an älteren einzelnen Blättern des Regierungs, Blattes betreffend. Da die noch vorhandenen einzelnen Nummern des Regierungsblattes von den Jahrgängen 1320 bis 1826, mit Ausnahme des Gesehes über die Stras-Rekurse vom 26. Juni 1821, des Edikts über die Verwaltung der Gemeinden, Oberämter und Stiftungen vom 1. März 1822, der Justiz-Rovelle vom 15. September 1822, des Straf-Edikts vom 17. Juli 1824, des Pfand-, Prioritäts-, Einführungs= und Erekutions-Gesehes, vom 15. April 1325, und der Haupt-Instruktion zu Vollziehung des Pfandgeseßes, vom 14. December 1325, nach dem 1. August 1857 als Makulatur werden verkauft werden; so wird solches zu dem Ende öffentlich bekannt gemacht, damit Diejenigen, welche zur Ergänzung mangelhafter Eremplare des Regierungsblattes noch einzelne Nummern jener dl- teren Jahrgänge zu baufen wünschen, dieses bis zu dem gedachten Zeitpunbte thun moͤgen.