190 Der Preis dieser Blaͤtter ist auf einen Kreuzer für jeden Bogen festgesetzt wor- den, um welchen Preis kuͤnftig auch die vorerwaͤhnten Gesetze, Edikte u. s. w., so wie die Edikte vom 31. December 1818 und die Exemplare der Verfassungs-Urkunde werden abgegeben werden. Stuttgart den 1. Mai 18357. Schwab. —..—.— „An die auswärtigen Abnehmer des Regierungsblatts wird die Nummen 24 desselben nachgesendet werden.