264 Ferner haben Hoͤchstdieselben unter dem 5. d. M. dem Rittmeister erster Classe v. Adelsheim im Invaliden-Corps den Titel eines Majors ertheilt, den Schühen-Offzier, Oberlieutenant Dounz des dritten Infanterie-Regiments auf sein Ansuchen als Compagnie-Offizier eingetheilt, und dagegen den Ober-Lieutenaut v. Reizenstein desselben Regiments zum Schüßen-Osfizier ernannt. Durch höchste Entschließang Seiner Königlichen Majestät vom 7. d. M. wurde die erledigte evangelische Pfarrei Reusten, Dekanats Herrenberg, dem Pfarrer Schneider in Frauenzimmern, Dekanats Brackenheim, die erledigte evangelische Stadtpfarrei Neubulach, Dekanats Calw, dem Pfarrer Goez in Affalterbach, Dekanats Marbach, und die erledigte evangelische Pfarrri Uihingen, Dekanats Göppingen, dem Pfarrer Zeller in Dürrnan, desselben Debanats, gnädigst übertragen, auch durch höchste Entschließung von demselben Tage der katholische Pfarrer Lieber- mann zu Mariazell, Dekanats Oberndorf, auf die erledigte Caplanei zu Hunder- singen, Dekanats Riedlingen, versetzt. II. Verfügungen des Geheimen Rathes. Bekanutmachung in Betreff der Unstatthaftigkeit von Rekursen an den K. Geheimen Rath in Gewerbe, Concessionssachen. Bei dem K. Geheimen Rathe werden nicht selten, in Form von Vitten oder Beschwerden, Aenderungen von Ministerialbeschlüssen nachgesucht, wodurch Conces-= sionen zu Abhaltung von Märkten, Errichtung von Apotheken, Betrieb von Wirth= schaft-, Kram-, Hausir= und anderen Gewerben verweigert oder ertheilt worden sind. Da jedoch die Ertheilung von Gewerbe-Concesstonen von dem Ermessen der Ver- waltungsbehörden abhängt, und eine Beschwerdeführung darüber bei dem Geheimen Rathe nur demjenigen zustehen ka#nn, der dadurch in einem auf Gesehe oder auf einem besonderen Titel gegründeten öffentlichen Rechte verletzt zu seyn glaubt; so