338 Frohn vorbehalten worden, so steht es demjenigen, zu dessen Gunsten ein solcher Vorbehalt gemacht ist, frei, zu verlangen, daß der Ablöfung statt des Dienstgeldes die Naturalfrohn zu Grund gelegt werde; wobei, wenn zur Bestimmung des Maßes und Jahrsbetrags der lehteren eine Durchschnitts-Berechnung erforderlich ist, die dem Eintritte des Dienstgeldes vorangegangenen Natural-Leistungen in die Berechnung kommen. Jedoch ist das Zurückgreifen zur Naturalfrohn in dem Fall ausgeschlossen, wenn das seit mindestens dreißig Jahren entrichtete Dienstgeld gegen den nußbaren Betrag der Naturalfrohn als eine Ausübung der Berechtigung in geringerem, als dem bestimmten Maße (Art. 6 des Geseßes) sich darstellt. K51. Ermittlung des Geldwerthes der Naturalfrohn (Art. 41. 35). Wenn die Leistung der Natural-Frohnpflichtigen nicht bloß nach den der Arbeit zu widmenden Tagen oder Stunden, oder nach der Zahl der Fuhren fesigeseßt, son- dern die durch dieselbe zu erledigende Aufgabe dem Gegenstande nach bestimmt, also z. B. den Handfröhnern das Aufmachen eines nach dem Umfange der Ertragefläche oder nach Klafterzahl sich bemessenden Quantums Holz, den Fuhrfröhnern die Beifuhr des Frucht= oder Zehent-Ertrags von einem bestimmten Feldbezirbe oder eines gewissen Quantums von Holz, Wein, Vrettern 2c. zur Plicht gemacht ist; so wird Behufs der Ermittlung des Geldwerthes der Naturalfrohn der Aufwand erhoben, welchen die Erledigung des betreffenden Geschäfres im Wege der Verdingung nach den übli- chen Arbeits= und Fuhrldhnen, so wie nach etwa vorkommenden Verakkordirungen solcher Geschäfte in dem betreffenden Orte erfordert, zu welchem Ende über den Stand der Arbeits= und Akkordspreise, wenn die Betheiligten hierüber sich nicht einverstehen, durch Vernehmung theils des Gemeinderaths, theils sonstiger unbethei- ligter Personen oder benachbarter Gemeinderäthe so viel möglich bestimmte Nachweise beizubringen sind. Sodann ist zu erwägen, ob bei der betreffenden Leistung ein größerer oder ge- ringerer ökonomischer Nutzen durch einen bei der Verrichtung derselben angewendeten größeren oder geringeren Grad von Fleiß, Sorgfalt und Geschicklichkeit bedingt ist,