403 . 1. Der Gesamtaufwand in beiden Schulem auf das Lehrpersonal, auf die Unter- richtsmittel und auf die Schülerinnen wird nach einem von dem Ministerium des Innern jedes Jahr festzuseßenden Etat, so weit derselbe: nicht durch den Aversal- Ersatz der Schölerinnen (F. 12) oder durch besondere Stlftungs-Einnahmen gedeckt ist, aus der Staatskasse bestritten, und ist in den Rechnungen der beiden Kranken- An##alten, an welchen die Hebammenschulen bestehen, darzustellen. Stuttgart den 7. August 1857. Schlaper. 2. Des Medizinal-Collegium. Aufnahme von ausübenden Aerzten und Wundirzten. Die Dobtoren der Medizin und Chirurgie, Carl Honold, von Hall, und Hein- rich Landerer, von Maulbronn, sind nach erstandener Prüfung zur Ausübung der innern Heilkunde und der Wundarzneikunde ermächtigt worden. Stuttgart den 1. August 1837. Wachter. 5. Der General-Direktion der K. Württembergischen Posten. Bekanntmachung, betreffend die Festsetzung der Postentfernung von Neuenbürg nach Wilferdingen. Mit Hcochstlandesherrlicher Genehmigung ist ble. Postenrfernung von Meuen- bürg nach der Großherzoglich Badischen Poststirtion Wilfer din gen auf eine ein- sache Post oder zwei Meilen festgesebt wordem; was hiermit zu böffentlicher Kennt- niß gebracht wird. Frankfurt a. M. den 27. Juli 1837. In Abwesenheit des General-Postdircktors: Freih. v. Epplen. C. Müller. 4. Des evangelischen Consistorium. Darstellung des Zustandes des Besoldungsverbesserungs-Fonds für. evanhelische Geistliche auf Georgie 1836. Nachdem die Rechnung über den Vesoldungss ungs-Fonds von, Georgii 1855—36 von der K. Oberrechnungskammer revidirt und jüstifücirt ist, wird unter Beziehung auf die früheren Bekanntmachungen folgende Darstellung des Zustandes dieses Fonds zur öffentlichen Kenntniß gebracht.