425 Die Geschichte des Strafrechts traͤgt vor Canzler Dr. v. Waͤchter. Das gemeine katholische und protestantische Kirchenrecht, mit beson- derer Ruͤcksicht auf die kirchlichen Einrichtungen und Gesetze Wuͤrttembergs, traͤgt sechsmal von 11—12 Uhr vor Prof. Dr. Lang. Die Theorie des gemeinen deutschen und württembergischen Eivil- Prozesses, nach seinem Lehrbuche (Tübingen 1836), sechsmal wöchentlich von 83—9 Uhr und einmal (Donnerstags) von 9—10 Uhr, trägt vor Prof. Dr. Scheurlen. Die Theorie der fummarischen Prozesse und des gemeinen deutschen und württembergischen Conkursprozesses nach Martin's Lehrbuch (eilfte Auflage) wöchentlich dreimal von 5—6 Uhr lehrt Prof. Dr. Michaelis. Den gemeinen deutschen und württembergischen Strafprozeß nach Martin's Lehrbuch (vierte Auflage), fünfmal wöchentlich von 5—“" Uhr, Prof. Dr. Hepp. · Ein Collegium uͤber Referirkunst ist auf besonderes Verlangen zu halten erboͤtig Prof. Dr. Scheurlen. H. Heilkunde. Prof. Dr. Baur liest Osteologie in der Stunde von 9—10 Uhr, in einer Abend- stunde wird er anatomische Repetitionen halten, auch ertheilt er Unterricht im Praͤpariren. Prof. Dr. Rapp haͤlt Demonstrationen der Anatomie des Menschen in der Stunde von 2—5 Uhr. Privatdocent Dr. Schill trägt wöchentlich fünfmal allgemeine Patholo- gie von 8—9 Uhr vor. Prof. Dr. Autenrieth trägt Semiotik und Diagnostik von 4—5 Uhr vor. Derselbe liest Formulare in zwei Stunden wöchentlich. Prof. Dr. Märklin wird Pharmakognosie in noch zu bestimmenden Stunden vortragen. " Prof. Dr. F. v. Gmelin wird den zweiten Theil der speciellen Krank— heitslehre von 8—9 Uhr vortragen. 2