429 Nro. A4. Regierungs-Blatt für das Königreich Württemberg. Samstag den 2. September 1837. Inhalt. Königl. Dekrete. Keine. Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Besezung des K. fürstlich Lhurn und Tarxis'schen amheriche# Notariats und Amtegerichts-Aktuariats zu Schloß Neresheim. — Ver- fügung, dle dießjährige Feier des landwirthschaftlichen Festes in Cannstadt betrefend. — Aufnahme von ausübenden Aerzten. — Verfüqung, die Vornahme einer Prüfung im Forstfache tetrefend I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. II. Verfügungen der Departementé. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Besetzung des K. fürsllich Thurn und Taris'schen Amtsgerichts- Notariats und Amtzgerichts-Aktuariats zu Schloß Neresheim. Das K. fürstlich Thurn und Taris'sche Amtogerichts-Notariat zu Schloß Neres- heim ist dem dortigen Amtsgerichts-Aktuar v. Bagnato, und das hiedurch erledigte Amtsgerichts-Aktuariat daselbst dem Justiz-Referendär erster Classe Wiedenmann, von Dischingen, übertragen worden; was hiemit zu öffentlicher Kenntniß gebracht wirb. Stuttgart den 26. August 18537. Schwab. ) Des Departements des Innern. 1. Des Ministerium des Innern. Verfügung, die dießjährige Feier des landwirthschaftlichen Festes in Cannstadt betreffend. In Beziehung auf das nächstbevorstehende landwirthschaftliche Fest in Cannstadt findet man sich veranlaßt, Folgendes bebannt zu machen: