450 C) Des Departements der Finanzen. Des Finanz-Ministerium. Verfügung, betreffend die Rückvergütung der preußischen Rheinzblle. Unter Beziehung auf die Verfäügungen vom 30. December 1855 (Reg.Bl. S. 492), und vom 19. Juli 1836 (Reg. Bl. S. 281) wird hiemit zur öffentlichen. Kenntniß gebracht, daß zu Folge höchster Genehmigung Seiner Königlichen Majestät, statt bisheriger zwei Drittheile, vom 1. Oktober laufenden Jahrs an der volle Betrag der von außervereinsländischen Waaren, welche bei württembergischen Jollstellen zum Eingange verzollt werden, bezahlten preußischen Rheinzölle (Rhein- Obktroi) zurückerstattet wird. Sturigart den 11. September 1837. Herdegen. Dienst-Erledigungen. 1) Bei der Regierung des Schwarzwaldkreises ist eine etatsmäßige Canzlei- Asfistentenstelle, mit welcher ein Gehalt von jährlichen 600 fl. verbunden ist, in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben ihre Gesuche innerhalb drei Wochen vorschriftmáßig bei der gedachten Kreisregierung einzureichen. 2) Die Bewerber um die bei der Finanzkammer des Schwarzwaldkreises er- ledigte Assessörsstelle, mit welcher die Besoldung dritter Classe von 800 fl. verbunden ist, haben binnen vier Wochen bei gedachter Finanzbkammer vorschriftmäßig sich zu melden. 2 2 r— Widerruflich angestellter Diener. Unter dem 2. d. M. ist der Forstwart Obermüller, von Bernsfelden, Reviers und Forstamts Mergentheim, auf die erledigee Forstwartsstelle im Revier Welzheim, Forstamts Lorch, verseht worden. Am 16. d. M. sind die Rechts-Erkennrnisse vom Monat Juli ausgegeben worden.