466 die erledigte katholische Stadtpfarrel Friedrichshafen dem Praͤzeptorats-Caplan Herzer in Biberach, die erledigte katholische Pfarrel Hasenweiler, Dekanats Ravensburg, dem Pfarrer Haueisen in Willeraßhofen, Dekanats Leutkirch, die erledigte katholische Pfarrei Wilhelmskirch, Dekanats Ravensburg, dem Marrberweser Fuchs zu Nordhausen, Dekanats Ellwangen, und die erledigte katholische Pfarrei Mönhof, Dekändts Gmünd, dem Pfarrverweser Weber im Dorfe Ellwangen, Dekanats Leutkirch, gnädigst übertragen, wie auch der von Seite des bischöflichen Ordlnarlats erfolgten Ernennung des Bisthums- PBflegers Kloßz zum Reglstrator bei dem bischöflichen Ordinariate die landesherrliche Bestátigung guädigst ertheilt. Durch höchste Entschlleßung vom demselben Tage ist dem Professor v. Hirscher an der katholisch-theologischen Fakultaͤt zu Tuͤbingen die nachgesuchte Dienstentlassung ertheilt worden. Die von Seite des Fuͤrsten zu Walbburg-Wurzach erfolgte patronatische Praͤ- sentation des Repetenten am hoͤheren Convikte in Tuͤbingen, Sebastian Martin, auf die erledigte katholische Caplanei zum heiligen Kreutz in Wurzach, so wie die von dem Freiherrn Honor von Enzberg zu Muͤhlheim erfolgte patrona- tische Praͤsentation des Vikars Johann Kunz, derzeitigen Pfarr-Amtsverwesers zu Heiligenbronn, auf die katholische Pfarrstelle zu Mahlstetten, Oberamts und Dekanats Spalchingen, erhlelten unter dem 29. v. M. die landesherrliche Bestaͤtigung. U. Verfügungen der Departemente. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die bevorsiehende Präfung der Rechts-Candidaten. Diejenigen Rechts-Candidaten, welche zu der im Monate December d. J. vor- zunehmenden ersten Dienstpräfung vor dem zu Tübingen niedergesetzten Justiz-Prü- fungs-Collegium (der Juristen-Fakultät) zugelassen zu werden wünschen, werden