485 Nro. 55. Regie rungs--Blatt für das Königreich Württemberg. Mittwoch den 25. Oktober 183 . « Inhalt. Königl. Dekrete. Keine. . Verfügunzen der Departements. Instruktion zur Vollziehung der revidirten allzemeinen Gewerbe= Ordnung vom 5. August 1836. « t.Unmittelbare2K«ön,igiicheDckrcte. Keine. 1I1. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern. Des Ministerium des Innern. Iustruktion zur Vollziehung der revidirten algemeinen Gewerbe-Ordnung vem 5. August 1836. " Seine Königliche Majestär haben in Folge der durch das Gesetz vom 5. August 1836 vollzogenen Reoision der allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 22. April 1828 die höchste Anordnung getroffen, daß mit den durch den Inhale jenes Gesetzes geforderten neuen Vollziehunge-Vorschriften zugleich die zu der älteren Gewerbe-Ordnung ertheilten Instruktions-Bestimmungen, so weit sie fortan ihre Gältigkeit behalten, in einer umfassenden Instruktion vereinigt werden.