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Nro. 55. 
Regie rungs--Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch den 25. Oktober 183 . 
  
« Inhalt. 
Königl. Dekrete. Keine. . 
Verfügunzen der Departements. Instruktion zur Vollziehung der revidirten allzemeinen Gewerbe= 
Ordnung vom 5. August 1836. « 
  
  
t.Unmittelbare2K«ön,igiicheDckrcte. 
Keine. 
1I1. Verfügungen der Departements. 
Des Departements des Innern. 
Des Ministerium des Innern. 
Iustruktion zur Vollziehung der revidirten algemeinen Gewerbe-Ordnung vem 5. August 1836. " 
Seine Königliche Majestär haben in Folge der durch das Gesetz vom 
5. August 1836 vollzogenen Reoision der allgemeinen Gewerbe-Ordnung vom 
22. April 1828 die höchste Anordnung getroffen, daß mit den durch den Inhale 
jenes Gesetzes geforderten neuen Vollziehunge-Vorschriften zugleich die zu der älteren 
Gewerbe-Ordnung ertheilten Instruktions-Bestimmungen, so weit sie fortan ihre 
Gältigkeit behalten, in einer umfassenden Instruktion vereinigt werden.