543 Nro. 55. Regierungs---Blatt für das Königreich Württemberg. Montag den 30. Oktober 1837. Inhalt. Königl. Dekrete. Ordens-Verleihung und Erlaubniß zu Annahme fremder Orden. — Diensi-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Berechtigung des Schuhmacher-Hand- werks zum Verkauf von zugeschnittenen Lederwaaren. — Verleihung der goldenen Eivilverdienst-Medaille an zwei Schultheißen. — Die Anerkennung der Gesellschaft für Schiffahrts-Assecuranz zu Heilbronn be- treffend. — Aufnahme von drei ausübenden Aerzten und Wundärzten. — Verfügung in Betref der Weinlese. Dlenst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekregte. A) Ordens-Verleihung und Erlaubnif zu Annahme fremder Orden. Seine Königliche Majestät haben durch höchstes Dekret vom 50. Sep- tember d. J. an den Ordens-Vicekanzler, dem K. Bayerischen Ministerialrathe Weigand das Ritterkreuz des Ordens der Württembergischen Krone zu verleihen geruht, und dem bei der K. Gesandtschaft zu München angestellten Legations-Sekretär, Frei- herrn v. Wächter die Erlaubniß gnädigst ertheilt, das ihm von des Königs von Bayern Majestät verliehene Ritterkreuz des Eivilverdienst-Ordens anzunehmen und zu tragen.