547 2. Des Medizinal-Collegium. Aufnahme von drei ausübenden Aerzten und Wundärzten Die Doktoren der Medizin und Chirurgie, Adolph Jäger, von Thamm, Oberamts Ludwigsburg, und Philipp Schlayer, von Nürtingen, und der Candi- dat der Medizin und Chirurgie, Matthäus Add, von Geislingen, sind nach erstan- dener Prüfung zur Ausübung der innern Heilkunde und der Wundarzneikunde ermächtigt worden. Stuttgart den 20. Oktober 1837. Wächter. 1) Des Departements der Finanzen. Des Finanz-Ministerium. Verfügung in Betreff der Weinlese. Bei der bereits eingetretenen Weinlese werden den K. Cameralämtern folgende Vorschriften ertheilt: 1) Die wenigen noch nicht in Geld verwandelten Wein-Besoldungen, so wie Pensionen, Gülten und andere Schuldigkeiten, sind, so viel es thunlich ist, von dem Natural-Gefällertrage unter den Keltern vorschriftmäßig abzureichen. 2) Die Gesällwein-Ueberschüsse, welche nach Berichtigung der Ausgaben sich noch ergeben werden, sind unter den Keltern bestmöglich zu verbaufen. 5) Die Herbst-Rechnungen sind in der bisherigen Form ohne Aufenthalt an die Finanzkammern einzusenden. Stuttgart den 27. Oktober 1837. Herdegen. Dienst-Erledigungen. 1) Bei der K. Hof-Domänenkammer ist die Stelle eines Revisors mit 800 fl., und die eines Canzlei-Assistenten mit 600 fl. Gehalt zu besetqzen. Die Bewerber haben sich innerhalb drei Wochen bei der Hof-Domänenkammer vorschriftmäßig zu melden.