563 Nagold, Oberndorf, Rottweil auf Spaichingen, Tuttlingen auf .... Ill. Jaxt-.Krcis. Hall, Mergentheim auf .... Gmuͤnd, Oehringen, Schorndorf auf. .. . Gerabronn, Kuͤnzelsau, Welzheim, Bartenstein, Pfedelbach, Niederstetten auf Heidenheim, Neresheim auf Aalen, Crailsheim, Ellwangen, Gaildorf auf IV. Donau-Kreis. Göppingen, Ulm au .. . Blaubeuren, Geißlingen, Kirchheim, Mͤnsing ĩngen auf eilf Kreuzer, zehn Kreuzer. vierzehn Kreuzer, dreizehn Kreuzer, zwoͤlf Kreuzer, eilf Kreuzer, zehn Kreuzer. vierzehn Kreuzer, zwoͤlf Kreuzer, Ehingen, Wiblingen, Ober-Marchthal, Ried- lingen af Biberach, Ravensburg, Wangen auf ........ eilf Kreuzer, Saulgau, Lettnang- zehn Kreuzer, Leutbirch, Waldsee, Buchau, Scheer auf. .. —«ucun«Kxcudc1 Stuttgart den 50. Oktober 1837. Schwab. Schlayer. B) Der Departements der Justiz und der Finanzen. Herdegen. Der Ministerien der Justiz und der Finanzen. Versügung in Betreff der Ausferrigung der Vellmachten in Fiskal-Prozessen. Da nach der Instruktion für die K. Finanzkammern, §#. 44 (Reg. Bl. von 1823, S. 1#30), sämtliche Ausfertigungen allein von dem Direktor zu unterzeichnen und von dem Sekretär zu kontrafigniren sind, und die gleiche Vorschrift auch bei den übrigen Finanz-Collegien stattfindet; so wird hiemit, nach vorheriger Vernehmung der obersten Gerichtöstelle, verfügt, daß in Zukunft auch die gerichtlichen Vollmachten der Collegien des Finanz-Departements in jener Weise zu unterzeichnen sepen, wo- nach die bis daher noch üblich gewesene Unterzeichnung durch sämrliche Collegial= Mitglieder von nun an unterbleibt. Dagegen ist in der Pollmacht selbst jedesmal auszudrücken, daß die Bestellung des Syndikus auf einem Collegialbeschlusse beruhe. Stuttgart den 27. Oktober 1857 Schwab. Herdegen.