568 den auf sein Ansuchen entlassenen Oberamtsgerichts-Aktuar Heigelin, von Ravensburg, in die Zahl der Rechts-Consulenten aufzunehmen geruht. Derselbe hat Stuttgart zu seinem Wohnorte gewählt. Unter dem 20. d. M. haben Seine Kenigliche Majestät den Hauptmann zweiter Classe v. Leutze des fünften Infanterie-Regiments in das K. Ehren-Invaliden= Corps aufgenommen. 1UU. Verfügungen der Departemente. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Bekanntmachung, betreffend die Einsendung der Geböhren für das Regierungs-Blatt auf das Jahr 1838. Es werden hiedurch die mit dem Einzuge der Abonnements-Gebühren für das Regierungs-Blatt in den Oberamtsbezirken beauftragten Stellen, so wie die K. Post- Aemter aufgefordert, diese Gebühren im Betrage von drei Gulden für den ganzen Jahrgang 1858, oder, wenn das Regierungs-Blatt mit der Sammlung der Rechts- Erbenntnisse verlangt wird, im Vetrage von vier Gulden, im Laufe des Monats December an die Justiz-Ministerialkasse einzusenden. Sosern jedoch bei einzelnen Oberämtern der Einzug dieser Gebühren sich verzögern sollte, wird wenigsiens erwarret, daß dieselben noch vor dem 1. Januar 1838 der Justiz-Ministerialkasse von der für die Oberamtsbezirke erforderlichen Anzahl von Exemplaren (mit Ausnahme der Frei- Eremplare der K. Amtsstellen) Nachricht ertheilen werden. Die in Stuttgart wohnenden Abonnenten haben in derselben Zeit die Abonne= ments-Gebühren zu entrichten, und es steht ihnen, so wie allen Privat-Abonnenten frei, für den ganzen Jahrgang 1358, oder nur für das erste Semester desselben zu pränumeriren. Stattgart den 20. November 1837. Schwab. :8) Des Departements des Innern. 1. Des Ministerium des Innern. #) Verfügung, betreffend die Versicherung der Werihe Derjenigen in der Gebände,Brandversich g##- Ansialt, welche bei der neuen Herstellung eines Gebäudes zu besonderen Beiträgen privatrechtlich verpflichtet sind. Durch die Minisserial-Verfügung vom 24. September 1829 (Reg. Bl. S. 421) ist verordnet worden, daß bei der Aufnahme derjenigen Gebäude in die Brand-