593 Nro. 63. Regierungs-Blatt fuͤr das Koͤnigreich Wuͤrttemberg. Donnerstag den 7. December 1837. Inhalt. Königl. Dekrete. K. Verorduung, die Einberufung eines außerordentlichen Landtags betreffend. — K. Ver- ordnung in Betreff der Abstellung des Frohnbotenwesens. Verfügungen der Departements. Resultat der Semesterprüsung der Justiz-Referendäre im No- vember 1837. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung, die Einberufung eines außerordentlichen Landtags betreffend. Wilheilm, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Wir haben, nach Anhdrung Unseres Geheimen Rathes, für angemessen erachtet, zu Eroͤrterung der von Uns hiezu bezeichneten Gesetzes-Entwuͤrfe einen außerordent- lichen Landtag anzuordnen, dessen Eroͤffnung Wir auf Dienstag den 16. Januar 1838 festgesetzt haben.