594 Wir befehlen daher, daß die Mitglieder der Ständeversammlung am 15. des gedachten Monats sich dahier einfinden und bei dem ständischen Ausschusse sich melden, beziehungsweise legitimiren. Unser Ministerium des Innern ist mit der Bebanntmachung und Vollziehung dieses Rescripts beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 3. December 1837. Wilhelm. Der probisorische Chef des Departements des Innern: Geheimer Rath Schlayer. Auf Befehl des Königs: der Staats= Sekretär: Vellnagel. B) Königliche Verordnung in Betreff der Abstellung des Frohnbotenwesens. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Zu Erleichterung Unserer Unterthanen in den ihnen obliegenden Frohn- Leistungen für Zwecke des Staatsdienstes, verordnen Wir, in Folge der mit Unseren getreuen Ständen gepflogenen Verhandlungen und nach Anhbrung Unseres Geheimen Rathes, wie nachsteht: