599 Krankheit leidet, hat das Bezirkögericht nach etwaiger Vernehmung des Gerichts-Arzts darüber zu erkennen: in wie weit eine außerordentliche Reini- gung nicht nur des Bettzeugs, sondern auch des ganzen Gefängnißgemachs und sämtlicher darin befindlichen Geräthschaften anzuordnen sey. 5) Das Weißnen der Gefängnisse, das auf Kosten der Casse geschieht, welcher die Baulast obliegt, ist an den Zimmerdecken alljährlich, an den Wandungen je nach einem halben Jahre vorzunehmen, mit alleiniger Ausnahme derjenigen Zimmer, die gar nicht oder nur wenig benützt worden sind. Nach erfolgter Ausweißnung eines Gefängnißzimmers ist übrigens Bedacht darauf zu nehmen, daß solches erst nach vollständiger Austrocknung, und selbst bei der günstigsten Witterung nicht vor Abfluß von vier und zwanzig Stunden, mit Gefangenen besetzt werde. 6) Um die Gefangenen während der Reinigung ihrer eigenen Kleidungsstücke " nöthigenfalls mit einem Anzuge versehen zu können, sind auf Rechnung der Casse, welche die Kosten der Ausrüstung des Gefängnisses bestreitet, stets auch elnige Hemden und Socken, und wo nicht vollständige männliche und weib- liche Anzüge vorhanden sind, wenigstens einige zwilchene Schlafrocke vorräthig zu halten. 7) Erregt das Aussehen eines Gefangenen den Verdacht, daß er mit Ungeziefer behaftet oder sonst unrein sey, so ist deßhalb Untersuchung vorzunehmen, und wenn sich hiebei der Verdacht bestätigt, der Gefangene wo moglich abgesondert zu verwahren, sodann mit Ernst, nach Erforderniß unter Bei- ziehung des Gerichts-Arztes, auf die Reinigung seines Körpers und seiner Kleidungsstücke zu dringen, und für einen öfter als gewöhnlich zu bewirben- den Wechsel des Leibweißzeugs zu sorgen. 8) Die Ablieferung eines mit Ungeziefer behaftet gefundenen Gefangenen darf nicht erfolgen, ehe eine einmalige durchgreifende Reinigung seines Körpers und seiner Kleidungsstücke stattgefunden hat. Von der Vornahme einer solchen Reinigung ist in dem Transportscheine Erwähnung zu thun, damit auf jeder Station, so wie an dem weiteren Ablieferungsorte, ein besonderes Augenmerk auf seine Reinheit gerichtet werde.