603 Die Anrechnungen fuͤr außerordentliche Reinigungen (Punkt 9) sind von den Bezirksgerichten, beziehungsweise den Gerichts-Aerzten, sowohl hinsichtlich der Anord- nung, als hinsichtlich der vollstaͤndigen Ausfuͤhrung der Reinigung besonders zu beurkunden. Stuttgart den 1. December 1837. Schwab. b) Wohnsitz-Veraͤnderung eines Rechts-Consulenten. Da der Rechts-Consulent Heigelin, von Stuttgart, seinen Wohnsitz nach Lud- wigsburg verlegt hat, so wird solches andurch zur böffentlichen Kenntniß gebracht. Stuttgart den 7. December 1857. Schwab. 8) DOes Departements der Finanzen. Des Finanz-Ministerium. Bekanntmachung des Ergebnisses einer zweiten höheren Finanz-Dienstprüfung. Bei der am 21. bis 25. d. M. vorgenommenen zweiten höheren Dienstpräfung im Finanz-Departement sind die nachgenannten Candidaten zur Bewerbung um die im g. 5 der K. Verordnung vom 10. Februar d. J. bezeichneten Aemter dieses Departements für befähigt erkannt worden: 1) Carl Ferdinand Friedrich Wilhelm Frisch, von Eßlingen; 2) Joseph August Friedrich v. Heider auc Biberach, Cameralamts-Buchhalter in Waldser; 5) Gottlieb Christian Gotthilf Kleiner, von Stuttgart, provisorischer Cameral= amts-Buchhalter in Gôppingen. · Stuttgart den 50. November 1857. Herdegen. Dienst-Erledigung. In der Stadt Altenstaig, Oberamts Nagold, ist eine Realschule errichtet worden, an welcher die mit einem firen Gehalte von 600 fl. nebst Amtswohnung,