607 Dreßel, Philipp, von Stadt Ellwangen; Erath, Johann, von Stadt Horb; Frey, Anton, von Laupheim; Hafen, Johann, von Schörzingen; Knappe, Sebastian, von Gruhlich in Böhmen; Mayer, Johann, von Rottenburg-Ehingen; Mießler, Anton, von Ingerkingen; Müller, Nikolaus, von Reckarsulm; Ortlieb, Eduard, von Stadt Oberndorf; Pfister, Adolph, von Hechingen; Steiner, Friedrich, von Rottenburg; Untersinger, Johann Nepomuk, von Nottweil; Vollmer, Conrad, von Rottenburg; Weber, Sebastian, von Sradt Ellwangen; Weiger, Mathäus, von Zimmern ob Rottwell; Werneck, Carl, von Breslau in Preußen. Stuttgart den 1. December 1857. Soden. "B) Des Departements der Finanzen. Des Finanz-Ministerium. Bekauntmachung, die Annahme der Preußischen Thalerslücke betreffend. Unter Beziehung auf frühere Verfügungen (Reg. Bl. von 1854, S. 229, und von 1855, S.402) wird hiemit in Erinnerung gebracht, daß bei Zahlungen von Joll= und anderen Staats-Abgaben bleinere Theilmünzen des Preußischen Thalers, denn Ein-Drittel= und Ein-Sechstel= oder Acht-, beziehungsweise Vier- Groschen-Stücke, nicht zugelassen, und ebenso die, mit diesen Thalermünzen häufig unterlaufenden Sächsisch-Polnischen Ein-Drittel= und Ein-Sechstel-Toalera, deßgleichen die vor 1833 geprägten Chur-Hessischen Drittel= und Sechstel- Thaler-Stücke, von der Annahme augeschlossen sind; wonach die Cassenbeamten sich streng zu achten haben. Stuttgart den 7. December 1857. Herdegen.