609 Nro. 66. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. Freitag den 15. December 1837. Inhalt. Königl. Dekrete. Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. — Dienst-Nachrichten. Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend den von ausländischen Handwerksgehülfen Vehufs des Wanderns im Königreiche nachzuweisenden Vaarschaftsbesstz. — Das biöherige Ergebniß der Rechnungen der israelitischen Central-Kirchenkasse pro 1831—56 betreffend. — Verfügung, betreffend die Verhütung des unwillkürlichen Losgehens der Jagdgewehre. Dienst-Erledigung. 1. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Erlaubniß zu Annahme eines fremden Ordens. Seine Königliche Majestät haben, durch höchstes Dekret vom 11. d. M. an den Ordens-Vicekanzler, dem Hauptmanne erster Elasse v. Milz bei der Artillerie die nachgesuchte Erlaubniß, das ihm von des Königs von Hannover Majestt verlie- hene Ritterkreuz des Guelphen-Ordens anzunehmen und zu tragen, gnädigst ertheilt.