610 B) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben unter dem 11. d. M. den Unter-Lieu- tenant. v. Kirn des achten Infanterie-Regiments auf sein Ansuchen zum sechsten Infanterie-Regimente verseßt; dem Unter-Lieutenant v. Oerßen des dritten Reiter-Regiments den nachgesuch- ten Abschied aus den K. Militärdiensten bewilligt, und den dem ersten Reiter-Regimente aggregirten Unter-Lieutenant v. Baldinger bei diesem Regimente eingetheilt. II. Verfügungen der Departements. A) Des Departements des Innern. 1. Des Ministerium des Innern. Versügung, betreffend den von ausländischen Hondwerksgehülfen Bezufs des Wanderus im Koͤnigreiche nachzuweisenden Baarschaftébesitz. Nach der Ministerial-Verfügung vom 19. September 1851 (Reg. Bl. S. 453) haben auslaͤndische wandernde Handwerksgehuͤlfen uͤber den Besitz einer Baarschaft von mindestens zehn Gulden sich auszuweisen, wenn sie entweder ihren Aufenthalt in dem Koͤnigreiche nach einer, ohne durch Krankheit entschuldigt zu seyn, arbeitslos zugebrachten Zeit von mehr als acht Tagen fortsehen, oder wenn sie in das König- reich eintreten wollen, und weder eine ihnen bei einem inländischen Gewerbe-Inhaber offen stehende Arbeitsgelegenheit glaubhaft darzuthun vermögen, noch in der auf dem nächslen Wege durch das Kenigreich führenden Rückkehr nach ihrer Heimath begrif- fen sind. Da nun durch höchste Entschließung vom 6. d. M. die Summe der in den vor- bemerbten Fällen nachzuweisenden Baarschaft von zehn auf fünf Gulden vermindert worden ist, so wird dieß zur Nachachtung bekannt gemacht. Stuttgart den 8. December 1857. Schlayer.