620 durch hoͤchste Entschließung vom 15. d. M. die erledigte Stelle eines evange- lischen Dekans und Pfarrers in Blaufelden dem Dekan und ersten Stadtpfarrer in Künzelsau, Gleißberg, die erledigte evangelische Pfarrei Pfäffingen, Dekanats Herrenberg, dem Pfarr- Verweser Hartmann in Untersielmingen, Dekanats Stuttgart, die erledigte katholische Pfarrei Dietingen, Dekanats Rottweil, dem Pfarrer Mock in Ober-Eschach, Dekanats Ravensburg, zu übertragen, durch hochstes Dekret vom 14. d. M. die Rechts-Consulenten von Steffelin und Glaser in Ulm zu Proburatoren bei dem Gerichtshofe für den Donaukreis zu ernennen, und « die erledigte Oberamtsgerichts-Aktuarsstelle in Wiblingen dem Referendär erster Elasse Zirkler zu übertragen geruht. II. Verfügungen der Departemente. A) Der Departements der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Der Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Innern. Bekanmmachung, betreffend die vertragsmäßige Ausdebnung der bundesschlußmäßpigen Abzugsfreiheit auf die nicht zum deutschen Bunde gehörigen K. Oesterreichischen Staaten, mit Ausnahme von Ungarn und Siebenbürgen. Da durch gegenseitige, unter dem 28. November 1837 zu Wien ausgewechselte Erklrungen der K. Württembergischen und der K. Oesterreichischen Regierung über die Ausdehnung der bundesschlußmäßig bestehenden Abzugs= und Nachsteuerfreiheit auf die sämtlichen nicht zum deutschen Bunde gehbrigen K. Oesterreichischen Staaten, mit alleiniger Ausnahme von Ungarn und Siebenbürgen, namentlich auf das Lom- bardisch-Venetianische Königreich, Galizien, Lodomerien, Dalmatien und die unter den General-Commando's zu Agram, Peterwardein und Temeswar stehenden Militär-