625 oder zwanzig Groschen gleicher Art, je nach dem Verlangen des Darbieters, entweder die Gewichts= oder die Partienpreise zu bezahlen, welche in dem unter dem 8. I. M. von dem K. Münzamte ausgegebenen, mit Abbildungen versehenen Verzeichnisse der verrufenen Scheidemünzen (das sowohl dem Landes-Intelligenzblatte, als dem Schwäbischen Merkur beigelegt werden wird), enthalten sind. Uebrigens wird neben dieser Verfügung zugleich zur allgemeinen Kenntniß ge- bracht, daß Rollen von Sechsern oder Groschen, welche noch unversehrt Aufschrift und Siegel eines Staats-Cassenamtes tragen, gegen den vollen Rennwerth ebenfalls binnen der bis zum 15. künftigen Monats gegebenen Frist bei sämtlichen Cameral= ämtern umgewechselt werden können, welche die eingewechselten Rollen unverändert zur K. Staatshauptkasse einzusenden haben. Stuttgart den 18. December 1837. Herdegen. Dienst-Erledigungen. Es werden wieder beseht werden: 1) die Pfarrstelle zu Durchhausen, Oberamts Tuttlingen und Dekanats Wurmlingen, welche im Pfarrdorfe 636 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen Gütern, Zehenten, Capital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein bestän- diges jährliches Einkommen von 855 fl. gewährt; 2) die Pfarrstelle zu Ailringen, Oberamts Künzelsan und Dekanats Ammrichshausen, welche im Pfarrorte 720 Pfarrgenossen zählt, und von eigenen Gätern, Zehenten, Capital-Zinsen, Besoldungen und gestifteten Gebühren ein bestän- diges jährliches Einkommen von 604 fl. hat; 5) die Caplanei zu Ergenzingen, Oberamts und Debanats Rottenburg, mit einem beständigen Einkommen von 480 fl. Die Bewerber um diese drei Kirchenstellen haben sich binnen vier Wochen vor- schriftmäßig an den katholischen Kirchenrath zu wenden. 4 ee .