628 den bisherigen Commandanten des Landjäger-Corps, Obersten v. Baß, unter Beibehaltung des Titels eines Adjutanten Seiner Majestät des Königs, in das Kriegs-Ministerium verseht; den Oberst-Lieutenant und Adjutanten des Kriegs-Ministers, v. Martens, zum Commandanten des Landjäger-Corps, und den Hauptmann erster Elasse, Dioisions-Adjutanten o. Sternenfels, mit dem Titel und Rang eines Majors, zum Adjutanten des Kriegs-Ministers ernannt. Ferner haben Seine Königliche Majestät unter dem 21. d. M. den bis- herigen Commandanten des Artillerie-Regiments, General-Ma jor v. Bartruff, zum Brigade-Commandanten der Artillerie und zugleich zum Stadt-Commandanten in Ludwigsburg ernannt. II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Austritt eines Rechts-Consulenten. Da der zum Stadtschultheißen in Reutlingen ernannte Rechts-Consulent. Camerer, von da, auf die Ausübung der Rechts-Praris für die Dauer seiner Amtsführung verzichtet hat, so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenniniß gebracht. Scuttgart den 20. December 1857. Schwab. :8) Des Departements des Innern. Des Ministerüum des Innern. à Auszeichnung zweier Polizei-Officianten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließung vom I4. d. M., in gnädigster Anerkennung der bisherigen vorzüglichen Dienstleistung des