4 b) Die Bestellung von sechszehn gepräften Rechts-Candidaten zu Referendären zweiter Classe betreffend. Diejenigen sechszehn Rechts-Candidaten, welche nach der vorstehenden Bekannt- machung die erste Dienstprüfung genügend erstanden haben, sind ihrem Ansuchen gemäß zu Referendären zweiter Elasse bestellt, und für die erste Hälfte ihres Dienst- Probejahres den K. Gerichtshöfen folgendermaßen zugetheilt worden: I. dem K. Gerichtshofe in Eßlingen: Becher, Boger, Hochstetter, Mittler, Weßtel. II. dem K. Gerichtshofe in Tübingen: Pfeifer, Pflaum, Wullen. III. dem K. Gerichtshofe in Ellwangen: Fecht, Frblich, Gräter, Seefried. IV. dem K. Gerichtshofe in Ulm: Fischer, Kern, Krauß, Stier. Die vorbenannten Referendäre haben sich nun bei den bezeichneten Gerichtshöfen unverzüglich zur Dienstleistung anzumelden, und von den Lehteren wird die ge- wöhnliche Anzeige über die stattgehabte Beeidigung gewärtigt. Stuttgart den 28. December 1837. Schwab.