55 Nro. 7. Regierungs-Blatt fuͤr das Königreich Württemberg. Dienstag den 30. Januar 1838. Inhalt. — Königl. Dekrete. Königliche Verordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Vertrags mit dem Königreiche Hannover, Großherzogthume Oldenburg und Herzogthume Braunschweig über Beförderung. des gegenseitigen Verkehrs. Verfügungen der Departements. Repartition der GContingente von der dießfährigen Rebruten- Aushebung. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Königliche VBerordnung, betreffend die Bekanntmachung eines Vertrogs mit dem Königreiche Hannover, Großherzogthume Olden- burg und Herzogthume Braunschweig über Beförderung des, gegenseitigen Verkehré. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Von der K. Preußischen Regierung sind für sich und in Vertretuns der übrigen, den Deutschen Zollverein bildenden, Staaten mit den, zum Hannöverisch-Oldenburg- Braunschweigischen Steuerverbande gehörigen Staaten zu Beförderung des gegensei- tigen Verkehrs ein Hauptvertrag und verschiedene Rebenverträge geschlossen worden. Rachdem nunmehr denselben von Uns und den übrigen Souveränen der paciscirenden