151 Nro. 14. Regierungs-Bla fuͤr das Königreich Württemberg. Mittwoch den 14. März 1838. Inhalt. Koͤnigl. Dekrete. Aonijliche Verordnung in Betref der Ansdebnung des Jurisdictsons-Vertrags. mit dem Fürstenthum Hohenzollern-Sigmaringen auf Desciplinar-, Polizei. und Finanz-Vergehen. — Dienst-Nachrichten. erfügungen der Departements. Bekanntmachung, tetreffend das Ranugperhältniß der weltlichem. rakeliristen Ober-Kirchenvorsteher. — Aufnahme eines Thierarztes. Dienst-Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung in Vetreff der Ausbehnung des Jurisdictions-Vertrags mit dem Fürstenthum Hohenzollern Sigmaringem auf Disciplinar,, Polizei= und Finanz-Vergehen. Wilheim, von Gottes Gnaden König von Württemberg. Nachdem mit der Fürstlich Hohenzollern= Sigmaringen'schen Regierung über Ausdehnung des Jurisdictions-Vertrags vom Jahre 1827 auf Disciplinar-, Polizei- und Finanz-Vergehen eine Uebereinkunft getroffen worden ist, und Wir derselben Unfere Genehmigung ertheilt haben, so verordnen Wir, daß deren Inhalt zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht werde. Stuttgart den 27. Februar 1858. Wilhelm. Der Minister der auswärtigen Angelegenheiten:: Beroldingen. Auf Befehl des Königs: der Staats-Sekretär: Vellnagel.