181 vorzugsweise auf gruͤndliche rechtswissenschaftliche Bildung und praktische Geschaͤfts- kenntnisse Ruͤcksicht genommen werden wird, haben ihre Gesuche binnen vier Wochen bei dem K. evangelischen Consistorium vorschriftmaͤßig einzureichen. 4) Die Stelle eines Dekans und Stadtpfarrers zu Tübingen ist wieder zu besezen. Die Diöcese begreife 27 Pfarrorte mit 38557 evangelischen Einwohnern, worunter die Stadtpfarrei Tübingen mit 7570 Pfarrgenossen. Das Einkommen ist nach Sportelpreisen zu 1347 fl. berechnet; die Verwandlung der ungeeigneten Ein- kommenstheile ist eingeleitet und hat sich der neuanzustellende Dekan und Stadt- pfarrer den Vollzug derselben gefallen zu lassen. 5) Die erledigte Pfarrei Altensteig, Dorf, zählt mit Einschluß von drei Filia- lien 576 Kirchengenossen. Das Einkommen ist nach Sportelpreisen zu 690 fl. berechnet, die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile ist eingeleitet, und hat der neuanzustellende Geistliche deren Ergebniß sich gefallen zu lassen. Die Bewerber werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consi-- storium vorschriftmäßig zu melden. 6) Die durch die nachgesuchte Dienstentlassung des bisherigen Unterlehrers an der K. Thier-Arzneischule, Bötsch, erledigte widerrufliche Stelle eines Unterlehrers an der K. Thier-Arzneischule, mit welcher ein Gehalt von 300 fl. und freie Wohnung, Acht und Heißung in der Anstalt verbunden ist, soll demnächst wieder besebt werden. Mit dieser Stelle sind die Geschäfte des Prosectors auf der Anatomie ver- bunden; zugleich hat derjenige, der sie bekleidet, in der Klinik Hülfe zu leisten, mir den Schülern Repetitionen über die Vorträge der Hauptlehrer vorzunehmen, und nach Umständen über einzelne Zweige der Thier-Arzneikunde selbst Unterricht zu ertheilen. Diejenigen Thierärzte, welche die für diese Stelle erforderlichen guten Kenntnisse in den Hülfs= und praktischen Fächern der Thier-Heilkunde besitzen, und um dieselbe sich zu bewerben beabsichtigen, haben ihre schriftlichen Gesuche mit Aus- weis über ihre persönlichen Verhältnisse und den erforderlichen Belegen über ihre wissenschaftliche Befähigung innerhalb vier Wochen bei dem Medicinal-Collegium einzureichen.