ss- Hieran haben beizutragen: #ddas Grund-Eigenthum und die Gefäll, nͤmlich a) das Grund-Eigenthum. . .. 1,598,788 fl. b) die Gefaͤle.. 101.212 fl. — E— 1## bie Gebdude s e 2 · · · s I 400,000 fl. rM die Gewere 88000000 fl. Q„ 2, 100, Ooo fl. Mit Berücksichtigung der in Beziehung auf das Landes-Cataster vorgekommenen Veränderungen, worüber den Oberämtern die erforderlichen Nachweisungen beson- ders zugegangen sind, berechnet sich dermalen a)das Grund-Cataster nach dem angenommenen Reinertrag aaunff.. LIHI5, 805, 10 fl. 2 kr. und das Gefäll-Cataster aif 10000,53822 fl. 55 kr. Demnach die Staatssteuer je auf 100 fl. Reinertrag zu. 10 fl. 6 kr. 533 hl. 5b) Das Gebände-Cataster nach den Copital, werthen a 130060, 6000005 fl. und die Staatssteuer je auf 100 fl. Capital= werth n. 16 kr. 234 ohl. o) Die Cataster-Ansite „ die Geworbe- Steuer betragen . 571,117 fl. 49 kr. Zur Umlage der Summe von n 50vo fl. kommen daher auf 100 a4 Kataster. Ansaßß.. . . .. 80 fl. 50 kr. 1 hl. Nachdem hienach die Jahressteuer von 1839. unter die Oberamtsbezirke auf die aus der Beilage ersichtliche Weise vertheilt worden ist, so werden nun die K. Ober- amter angewiesen, unverweilt die Vertheilung der Steuern auf die einzelnen Or#