871 Ergebniß gefallen zu lassen. Die Vewerber werden aufgeforderk, sich innerhalb vier Wochen bei dem akademischen Senate in Tübingen vorschriftmäßig, namentlich unrer Beilegung von Zeugnissen über ihre Wahlfähigkeit, zu melden. 6) Die erledigte Pfarrei Hohnhardt, Dekanats Crailsheim, zählt im Mut- terorte 656 und in den Filialien 1318 Kirchengenossen. Von den Filialien ist nur der eine Stunde entfernte Ort Hummelsweiler mit einer Rirche versehen, in der auf Verlangen Taufen und Trauungen, sonst aber keine Gottesdienste gehalten werden. Das Einkommen ist nach Sportelpreisen zu 904 fl. berechnet. Zur Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile sind die nöthigen Vorbereitungen getroffen, deren Ergebniß der neu anzustellende Geistliche sich gefallen zu lassen hat. Die Bewerber werden aufgefordert, sich binnen vier Wochen bei dem rvangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. 7) Die Bewerber um bie erledigte Pfarrei Unterbbhringen, Deka- nats Geislingen, werden hiemit aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium vorschriftmäßig zu melden. Die Pfarrei zählt im Mutterorte 670, in dem mit Kirche und Schule versehenen, 2 Stunden entfernten Filial Hausen an der Fils 308, und in dem mit einer Schule versehenen, ebenfalls Stunden entfernten Filial Oberböhringen 155, zusam- men also 1131 Kirchengenossen. In Hausen hat der Geistliche an allen Sonn- Feier= und Bußtagen, mit Ausnahme der Festtage und der Communiontage des Mutterorts, zu predigen, an Sonn= und Feiertagen abwechslungsweise mit dem Mutterorte Eatechisation zu halten, vier Mal des Jahres das Nachtmahl zu reichen, die Confirmation wie im Mutterorte, so wie auch alle zufälligen Gottesdienste zu be- sorgen. Das Einkommen ist nach den Preisen des Sportelgesees vorläufig zu 811 fl. berechnet. Darunter ist aber ein im Streite befangenes Zehent-Surrogatgeld von 75 fl. nicht begriffen, um welches sich, wenn der Streit zu Gunsten der Pfarrei entschieden wird, das Einkommen erhöht, das aber alsdann auch dem gesetzmaͤßigen Abzuge zum Geistlichen Besoldungs-Verbesserungs-Fonds von jährlichen 30 fl. unter- liegt. Die Verwandlung der ungeeigneten Einkommenstheile ist theilweise vollzogen. Bei den Zehent-Nutungen ist sie wegen Mangels sicherer Anhaltspunkte auf das