373 Nro. 31. Regierungs = Blatt für das Königreich Württemberg. Donnerstag den 5. Juli 1838. Inhalt# Königl. Dekrete. Keine. . Verfügungen der Departements. Verfügung, betreffend die Gewinnung ursprünglichen Impfstosfs für die Schutzpocken-Impfung. (Beilage: Belehrung, die ursprünglichen Kuhpocken betreffend.) I. Unmittelbare Königliche Dekrete. Keine. U. Verfügungen der Departements. Des Departements des Innern. Des Ministerium des Innern. Verfägung, betreffend die Gewinnung ursprünglichen Impfstoffs für die Schutzpecken-Impfung. Bei dem neuerlich häusigeren Erscheinen der Pocken-Krankheit unter Menschen ist es höchst wünschenswerth, für die Impfung der Schußpocken stets wieder neuen ursprünglichen Stoff von Kuhpocken zu gewinnen, und dadurch die wirksame Anwendung des wichtigsten Mittels gegen die Verbreitung der Meuschenpocken sccher zu stellen.