378 K. 10r. # Die Kosten der öffentlichen Bekanntmachung des im Bezirke vorräthigen Impf- stoffs durch das Intelligenzblatt des Bezirks (H. 5) sind wie die Kosten anderer im öffentlichen Interesse erfolgenden amtlichen Bekanntmachungen des Oberamts durch jenes Blatt zu behandeln. K. 11. Der fortgesetzten Uebertragung des erneuerten Impfstoffs von den Weiter- geimpften (&#. 3 u. 5) auf weitere Impflinge haben die Oberamtsärzte durch Fährung eines Verzeichnisses über die dießfallsigen Impfungen alle Aufmerksamkeit zu widmen üund hievon in ihren jährlichen Impfberichten ausdrücklich Erwähnung zu thun. « x g.12. Die K. Oberaͤmter haben fuͤr die moͤglichste Veroͤffentlichung der gegenwaͤrtigen Verfuͤgung in den ihnen untergebenen Gemeinden und fuͤr die Aufnahme der bei- liegenden Velehrung in die Intelligenzblaͤtter ihrer Bezirke pflichtmaͤßige Sorge zu tragen. Zu den oͤffentlich angestellten Aerzten aber wird sich versehen, daß sie diesem sowohl im allgemeinen Interesse der Wissenschaft, als im besonderen Interesse der Anstalt der Schutzpocken-Impfung sehr wichtigen Gegenstande die gebührende Beach- tung widmen werden. Stuttgart den 28. Juni 1838. Schlayer. Beilage. Belehrung, die ursprünglichen Kabpocken betreffend. Die ächten Kuhpocken sind eine Ausschlags-Krankheit, welche Allem nach. ursprünglich nur an dem Euter und besonders an den Zißen milchgebender Kühe vorkommt, und daher mit der Milch-Secretion in einer näheren Beziehung zu stehen scheint, und welche, wenn sie an anderen Stellen des Körpers oder auch an anderen Stücken von Rinddvieh, als eigentlichen Melkkühen, vorkommt, sich sehr wahrscheinlich in diesem Falle nicht von selbst entwickelt hat, sondern absichtlich oder unabsichtlich auf dieselben übergetragen worden ist. Das Erscheinen derselben ist an keine besondere Jahreszeit ausschließlich geknüpft, doch scheinen die häufigeren