gos B) Dienst-Nächrichten. Die erledigte katholische Pfarrei Hüttlingen, Dekanats Hofen, ist durch höchste Entschließung vom 20. v. M. dem Pfarrer Möhler in Roßwangen, Dekanats Spaichingen, gnädigst übertragen worden. .. Sodann haben Seine Königliche Majestät vermöge höchster Entschließung vom 25. v. M. dem Geheimen Cabinets-Sekretär, Legations-Rath v. Reerheimb, auf dessen unterthänigstes Ansuchen die Entlassung aus diesseitigen Diensten in Guaden ertheilt, und durch höchste Emschließung vom 24. v. M. die hiedurch in Erledigung gekommene Stelle eines Geheimen Cabinets-Sekretärs dem seitherigen Geheimen Legations-Sekretär, Kammerherrn Freiherrn v. Mauclker, vermöge höchster Entschließung vom 27. v. M. die erledigte evangelische Ober= Helfers-Stelle in Tübingen dem dortigen Helfer Sarwey, die erledigte Stelle eines Oberamts-Arztes in Waiblingen dem Unterames-Arzte Dr. Truchseß zu Winnenden, « durch hoͤchste Entschließung vom 2. d. M. die erledigte evangelische Pfarrei Moͤttlingen, Dekanats Calw, dem Pfarrgehuͤlfen Blumhardt in Iptingen, Dekanats Knittlingen, die erledigte evangelische Pfarrei Leonbronn, Dekanats Brackenheim, dem Helfer Sixt in Liebenzell, Dekanats Reuenbürg. die neu errichtete Stelle eines Reallehrers in Tuttlingen dem Candidaten Karl Christmann von Pfalzgrafenweiler, Oberamts Freudenstadt, die erledigte evangelische Pfarrei Nattheim, Dekanats Heidenheim, dem Marrer Mi#ller in Freudenthal, Dekanats Besigheim, die erledigte evangelische Pfarrei Friolzheim, Dekanats Leonberg, dem Parr- verweser Bilfinger von Enzberg, Dekanats Knittlingen, und die erledigte evangelische Pfarrei Aufhausen, Dekanats Geislingen, dem Pfarr- verweser Schach in Hepsisau, Dekanats Kirchheim, gnädigst zu übertragen geruht. II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. r) Das Resultat der Conkuré-Prüfung der Rechts-Candidaten in dem Monate Juni 1838 betreffend. Nachstehende, in alphabetischer Ordnung aufgeführten vierzehn Rechts-Candi- daten, welche sich zu der gemäß der Bekanntmachung vom 3. April d. J. (Reg. Bl.