» xli F- ’t .«.Iy 447 Nro. 33. Regierungs-Blatt für das. Königreich Württemberg. Montag den 20. August 1838. Inhalt. . Königl. Dekrete. Knigliche, Verordnung in Betreff des Auschlusses des Fürsienthums Hohenzol- lern-Hechingen an die Wuͤrttembergische Brandversicherungs-Ansialt für Gebäude. — Dienst- Rach- richten. Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, betreffend die Dienstthätigkeit des K. randjäger- Corps in dem Etatejahre 183 7/868. — Vekbanntmachung, betreffend das Ergebniß der niederen Diensirrüfung im Departement des Innern mit einem Candidaten. — Bekanntmachung in Betreff der Aufnahme in die Ofsiziers-Bildungsanstalt. Dienst= Erledigungen. I. Unmittelbare Königliche Dekrete. A) Königliche Verordnung in Betreff des Anschlusses des. Fürstenthums- Hohen;zollern, Hechingen an die Wörttembergiche Brandversicherungs-Anstalt für. Gebäude. Wilhelm von Gottes Gnaden Koönig von Württemberg. Nachdem auf den Antrag der fürstlichen Regierung von Hohenzollern- Hechingen über die Aufnahme des Fürstenthums Hechingen in die für dao Königreich bestehende allgemeine Brandschadens-Versicherungs-Anstalt für Gebaude goiischen beiderseitigen Bevollmächt#gten eine Uebereinkunft abgeschlossen und diese