478 die erledigte evangelische Pfarrei Gebersheim, Dekanats Leonberg, dem Pfarr- Verweser Vogt in Rottenburg, die erledigte evangelische Pfarrei Breitenberg, Dekanats Calw, dem Pfarrver- weser Feucht in Hohnhardt, Dekanats Crailsheim, die erledigte evangelische Pfarrei Schwabbach, Dekanats Weinsberg, dem Pfarr- verweser Lang zu Gablenberg, Dekanats Stuttgart, sodann vermoͤge hoͤchsten Dekrets vom 26. v. M. die erledigte Stelle eines Geheimen- Justiz-Ministerial-Kanzlisten, dem Tagschreiber Bissinger bei dem K. Gerichtshofe in Eßlingen zu uͤbertragen. vermoͤge hoͤchster Entschließung vom 29. v. M. die Privatdocenten Fallati, Hoffmann und Schott von Schottenstein, zu außerordentlichen Professoren bei der staatswirthschaftlichen Fakultaͤt der Landes-Universitaͤt zu ernennen, wie auch die Stelle eines evangelischen Helfers zu Vacknang, dem Repetenten Kraz am Seminar in Tübingen zu übertragen gnädigst geruht. II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. a) Verfügung, betreffend die Anzeigen von Wohnsitz= Veränderungen, Todessällen und Veränderungen der persdnlichen und amtlichen Verhältnisse von Reches-Consulenten, Rechts-Praktikanten und oͤffent- lichen Notaren. Da von mehreren, in neuerer Zeit eingetretenen Wohnsitz-Veraͤnderungen, Todes- faͤllen und sonstigen Veraͤnderungen der persoͤnlichen und amtlichen Verhaͤltnisse von befentlichen Notaren bei dem K. Justiz-Ministerium die vorgeschriebenen Anzeigen nicht eingekommen sind, so wird den Oberamts= und Amtsgerichten die genaue Ve- obachtung der dießfälligen Vorschrift vom 17. April 1824 (Reg. Bl. S. 255) andurch auf's RNeue eingeschärft. Zugleich will man angeordnet haben, daß die Bezirksgerichte inskünftige auch von den bei den Rechts-Consulenten und Rechts-Praktikanten sich ergebenden Ver-