479 aͤnderungen der vorbezeichneten Art nicht bloß dem vorgesetzten Gerichtshofe, sondern auch dem K. Justiz-Ministerium unmittelbar eine Anzeige zu erstatten haben. Sturtgart den 28. August 1838. Schwab. b) Austritt eines Rechts, Consulenten. Da der Rechts-Consulent, Stadtschultheiß Wolbach zu Ulm, für die fernere Dauer seiner Amtsführung als Ortsvorsteher, auf die Ausübung der Rechtspraris verzichtet hat; so wird solches hiemit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Setuttgart den 29. August 1838. Schwab. :B) Des Departements des Innern. 1. Des Medicinal-Collegium. Aufnahme zweier ausübenden Aerzte, Wundärzte und Geburthelfer. Die Doktoren der Medizin und Chirurgie, Robert Julius Mayer, von Heil- bronn, und Conrad Heinrich Friederich Pflüger, von Ereglingen, Oberamts Mer- gentheim, sind nach erstandener Prüfung zur Ausübung der innern Heikkunde, der Wundarzneikunde und der Geburtshülfe ermächtigt worden. Sruttgart den 25. August 18538. Wchter. 2. Des Rektoratamts der Universität Tübingen. Verzeichniß der Vorlesungen, welche von den öffentlichen und Privatlehrern der Unibersität Täbingen im Winter-Semester 1838—39 gehakten werden. A. Philosophische Wissenschaften. Prof. Dr. H. C. W. v. Sigwart wird wöchentlich fünfmal um s Uhr die Logik, nebst einer Einleitung in die Philosophie und das Studium derselben überhaupt vortragen. Prof. Dr. K. Ph. Fischer wird Religions-Philosophie in Verbindung mit Ethik in vier wöchentlichen Stunden lehren. « Derselbe wird Geschichte der Philosophie fuͤnfmal woͤchentlich vor- tragen (fuͤr das Fach der Erziehungslehre wird Sorge getragen werden).