504 haben in den #hnen zuzutheilenden Fächern wöchentlich 30 Stunden (der Reallehrer mit Inbegriff von zwei Stunden in der sonntäglichen Handwerkerschule) zu geben, auch sind sie in ihren Einkommens-Verhältnissen gleich gestellt, indem beide eine in Geld und Naturalien bestehende fire Besoldung von je 600 fl. erhalten, wozu für den Präzeptor die Amtswohnung, für den Reallehrer eine Miethzins-Entschä- digung von jährlichen 50 fl. kommt. Einen Antheil am Schulgelde haben ste nicht. Die befähigten Bewerber um die eine oder die andere dieser Stellen, außer welchen noch eine sowohl auf die lateinische als auf die Realschule vorbereitende Elementar- Classe eingerichtet wird, haben sich iunerhalb drei Wochen bei dem K. Studienrathe zu melden. 11) Durch die wegen Alters und Kränklichkeit am 15. d. M. erfolgte Entlassung des Tagschreibers Stieff bei dem Gerichtshofe in Ulm ist dessen Stelle mit dem damit verbundenen Gehalte von 400 fl. in Erledigung gekommen. Die Bewerber um dieselbe haben sich innerhalb drei Wochen bei dem Direktorium des genannten Gerichtshofs vorschriftmäßig zu melden. ES E Widerruflich angestellte Diener. Den 3. September ist statt des unter dem 22. März zum Bergrath bestimm ten Kanzlei-Assistenten Krieger von der Finanzkammer des Reckarkreises, welcher bei leßterer verbleibt, der Kanzlei-Assistent Romig von derselben Finanzkammer in gleicher Eigenschaft zum Bergrath verseßzt, vermöge höbchster Entschließung vom 10. d. M. die Stelle eines Torfmeisters in Schopfloch, dem gquiescirten Zoll-Grenzaufseher, vormaligen Oberfeldwebel Vogel, und unter dem 15. d. M. die bei dem evangelischen Conststorium erledigte ctats- mäßige Kanzlei-Assistentenstelle dem vieljährigen außerordentlichen Kanzlei-Hülfsarbeiter des Consistoriums, Schön, von Stuttgart, übertragen worden.