542 Nro. 49. Regierungs= Blatt für das SKünigreic Württember 5l : Montag-“ den 2271 Oltober 18 In Ab#n Kör 7*7 bkr.#te. Königliche. Verordnung, bie 4½3 der nde Versemmiung betreffend. — Naau. achri Verfü un 6. gen der 2 t pa arte men te. Bekanntmachung d boet dlelnzaheigen Unsnahme in das Wilhelmsstift — .s ., »,, Dienst „Erleb 1 ,. , Widerruflcch anqestellter Diener. 3 2 —.. I. Unmittelbare Königliche Bekrete. A) Königliche Verordnung, die Auflösung der Staͤnde- Versämmlung. betreffend. Wilhelm von Gottes Gnaden König von Württemberg. Um die Verabschiedung des Finanzgesetzes für die Jahre 1859—42 zu rechter Zeit einleiten zu koͤnnen, verordnen und verfuͤgen Wir, nach Anhodrung Uns eres Geheimen= Ratho, wie folgt: 1 Die berinalige Stände-Versammiung ist aufgelöst. Ez wird demnächst eine neue Ständewahl angeordnet und hierůber das Er- forteriche durch Unser Ministerium des Innern bekannt gemacht werden. Gegeben, Stuttgart den 22. Oktober 1858. * "„ ilhelm. Verelölagen. v. Hüzel. Schwab. Herbegen. Shlaver. Auf Befehl des Königs: Der Staats-Sekretär Vellnagel.