849 Unser Ministerium des Innern ist mit der Vollziehung dieses Gesetzes beauf- tragt. Gegeben, Stuttgart den 17. Oktober 1838. Wilheim. Der provisorische Chef des Departements des Innern: Geheimer Rath Schlaper. Auf Befehl des Königs: der Staats-Sekretär Vellnagel. II. Verfügungen der Departements. A) Des Justiz-Departements. Des Justiz-Ministerium. Termin zur Vornahme der nächsten Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre. Diejenigen Justiz-Referendäre zweiter Classe, welche in Gemäßheit der öffentlichen Aufforderung vom 1. Juni (Reg. Bl. S. 327) sich zur zweiten Dienst-Prüfung angemeldet und nach erfolgter Zulassung zu derselben ihre Probe-Arbeiten in der festgesehten Zeit übergeben haben, werden hiedurch benachrichtigt, daß ihre Prüfung hiernächst bei der Justiz-Prüfungs-Commission in Stuttgart in zwei Abtheilungen. vorgenommen werden wird. Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären: Hegelmaier, Klett, Klumpp, Schmid, Steudel, Weckherlin, August Carl, Wunderlich, Zimmerlez