550 Die zweite Abtheilung aus den Referendären: Appolt, Hockenmaier, Jor dan, . Kraus, Osiander Pfeilsticker, Probst, «- Weinschenk. Die Candidaten der fersten Abtheilung haben am Montag den 26. November, diejenigen der zweiten Abtheilung am Meontag den 5. December, sich in Stuttgart einzufi inden, und beziehungsweise an den bezeichneten Tagen, Nach- mittags zwischen drei und fuͤnf Uhr, auf der Kanzlei des K. Ober-Tribunals sich zu melden, um daselbst die weitere Anweisung zu erhalten. Stuttgart den 13. Oktober 1838. Schwab. B) Des Departements des Innern. Des Ministerium des Innern. Verfügung hinsichtlich der Vollziehung des Gesetzes vom 47. Oktober, betreffend abgeänderte provisorische Bestimmungen gegen den Büchernachdruck. Hinsichtlich der Vollziehung des Geseßes bom 17. Oktober d. J. betreffend abgeänderte provisorische Bestimmungen gegen den Büchernachdruck, wird hiedurch in Gemäßheit böôchster Entschließung vom gleichen Tage Folgendes verfügt: A. Zu Art. 1 des Geseßtzes. K. 1. Als Vervielflltigung eines künstlerischen Enzeugniffs im Sinne des Art. 1 des Gesetzes sind: