571 Nebenzollämter I. an der Grenze. Bemer kungen. Ort. Hauptamtsbezirk. Obernzell. Schäring am Thutrm. au. Kleinphilipps- Pass ruthe! Marktl. . Burghausen. Laufen. reilassing. Schwarzbach. Schellenber n Schhereners Ü Neichenhall. Reit im Winkel. Windshausen. Kiefersfelden. Kreuth. München. Füssen. Hindelang. Pfronten. Oberstorf. Oberstaufen. . Niederstaufen. Lindau. Schweigen. Neulauterburg. Neuburgam Nhein. Habkirchen. Zweibrücken. l Großschoͤnau. Neugersdorf. Zittau. Ebersbach. Neustadt bei Stolpen. Schandau. Hellendorf. Pirna. Jöhstadt. Annaberg-= Brambach. " Fehanngeorgen,, Eibenstock Elster. von Zu lll. Sachsen. ad 1. Großschönan hat im August 18357 die Befsugniß erhalten, die Zittau aus nach Warnsdorf mit Begleitschein gehenden Garne ab- fertigen und den Ausgang attestiren zu dürfen. dem 4 2. Das Nebenzollamt zu Neugersdorf darf: #) eingebende Waaren ohne Beschränkung in den Gegenständen bis auf Quantitäten von 100 NRthlr. Zollbetrag in Einer Post mit Begleitschein II. abfertigen; · chllcctsklseiucl.s(imtlik1)erzurAnsstellungvoanlcitschMM ermächtigter Königlich Sächsischer Hauptzoll- ünd Hauptsteuerämter, auch der Königlich Preußischen Hauptämter zu Landeberg, Neu- berun, Neustadt, Mirtelwalde und Liebau, so wie der Hauptämter Franksurt a. O., Cottbus, Natibor, Vreslau, Glegau und Gör- litz — Begleitscheine über Colonialwaaren aller Art jedoch ausge- nommen — erledigen, auch Begleitscheine nach Frankfurt a. O., Cottbus, Breslau, Görlitz, Verlin, Frankfurt a. M., Dresden, Pirna, Bauben und zittan ertheilen. « ad 5. Eber abach vom 1. Nov. 1837 an mit den Befugnissen: a) eingehende Waaren ohne Beschränkung in den Gegenständen bis auf Quantitäten von 100 Rthlr. Zoll zu vernehmen, oder mit Begleitschein II. abzufertigen; 5b) Begleitscheine I. an alle diejenigen Aemter, auf welche Neugers- dorf dergleichen ertheilen darf, auszufertigen; » c)WolleicirbicSoktitungslagerundeingehendewostsluckh u)Extrapostreiscndeabznfcrkigetr. , ad 1. Das Nebenzollamt I. zu Neustadt bei Stolpen darf: a) eingehende 26aaren ohne Beschränkung in den Artikeln und Quan- titiäten mit Begleitschein II. abfertigen; . h)Bcglcl-srhrmcl.aufsinntlicheHauptzoll-undhawtsteueramtek im Königreich Sachsen, ingleichen auf die Hauptzoll- und Haupt- steuerämter im Königreich Preußen zwischen der Oder und Weser, so wie zwischen der Weser und dem Rheine, namentlich Hanqu und Mainkur aussertigen, und von daher eingegangene Begleit- scheine erledigen; endlich " c) Wolle für die Sortirungslager ohne Beschränkung auf gewilse Quantitäten abfertigen. » ad 5. Das Nebenzollamt zu Hellendorf hat gleiche Befugnisse mit Nebenzollamt zu Neustadt bei Stolpen. ad Das Nebenzollamt zu Vrambach darf: , aJeingebenchaatcnohneBeschränkuugindancqenständenbks auf Quantitäten von 100 Rthlr. Jollbetrag in Einer Post mit Begleicschein II. abfertigen; b) Begleikscheine I. auf Leipzig, Plauen, Chemnitz, b ingl. « Altenburg und Maͤgdeburag, ingleichen auf die vier Ausgangsämter Norddeutsch- lands: Warnow, Salzwedel, Morsleben und Halberstadt, so wie auf Magdeburg ertheilen, und von dorther ausschließlich von Magdeburg, eingegangene, erledigen. d 9. Elster vom 4. Januar 1837 an mit den Befugnissen, wie solche in der fünften Abcheilung des Zolltarifs sub 8. a. ver- zeichnet sind.