629 2) Durch gerichtliches Erkenntniß ist die in der zweiten Besoldungsklasse ohne Pferdsration. stehende Revierförstersstelle zu Srerneck, Forfkamts Sulz, erledigt. Die Bewerber haben binnen vier Wochen bei der Finanzkammer in Reutlingen vorschriftmäßig sich zu melden. 3) Bei der K. Hof-Domänenkammer wird ein entlaßbarer Kanzlei-Assistent mit 600 fl. Gehalt angestellt werden. Die Bewerber haben innerhalb drei Wochen bei der K. Hof-Domänenkammer vorschriftmäßig sich zu melden. 4) Die Bewerber um die erledigte Stelle eines evangelischen Stadtpfarrers in Leutkirch haben sich binnen vier Wochen bei dem evangelischen Consistorium zu melden. Die evangelische Stadtgemeinde zählt gegen 1500 Kirchengenossen. Der Stadtpfarrer hat in Abhaltung der sonntäglichen Vor= und Nachmittags-Predigten und der Catechisationen, desgleichen der Betstunden am Sonnabend mit dem Helfer zu wechseln, die Vormittags-Predigten an den hohen Festtagen zu halten, ebenso die Predigten an Buß= und Feiertagen und die übrigen Wochengottesdienste allein zu übernehmen, sämtliche Kirchenbücher rc. zu führen, die Schulen zu beaufsichtigen und in denselben den Religionsunterricht zu ertheilen. Die spezielle Seelsorge richtet sich nach dem in der freien Wahl der Gemeindeglieder stehenden beichtväterlichen Verhältnisse. Das Einkommen der Stelle berechnet sich in Preisen des Sportel- gesebes zu 755 fl. 5) Die Bewerber um die erledigte evangelische Pfarrei Grunbach, Dekanats Schorndorf, mit 1525 Pfarrgenossen und einem nach Preisen des Sportelgesehes berechneten Einkommen von 686 fl., werden unter der Bemerkung aufgefordert, sich innerhalb vier Wochen bei dem Consistorium zu melden, daß der anzustellende Geistliche verbunden ist, die bereits eingeleitete Verwandlung eines Theils der Naturalien anzuerkennen. « 6)DaszubesctzcndeRabbinatJebcnhausen,OberamtsGöppingcmwomit das Amt eines Vorsaͤngers verbunden ist, begreift 557 Israeliten dieses Orts, und gewährt neben sreier Wohnung und neben den zu 25 fl. angeschlagenen Stolgebühren eine bei der israelitischen Central-Kirchenkasse zu erhebende Besoldung von 500 fl.