10 Wir befehlen demnach, daß die Mitglieder beider Kammern am 30. Januar d. J. sich dahier einfinden, und am folgenden Tage bei dem staͤndischen Ausschusse sich legitimiren. Unser Ministerium des Innern ist mit der Bekanntmachung und Vollziehung dieses Rescripts beauftragt. Gegeben, Stuttgart den 11. Jannuar 1839. Wilheim. Der provisorische Chef des Departements des Innern: Geheimer Rath Schlayer. Auf Befehl des Koͤnigs: der Staats-Sekretaͤr Vellnagel. B) Dienst-Nachrichten. Seine Königliche Majestät haben vermöge höchster Entschließöng vom 24. v. M. den bei dem Steuer-Collegium als Ober-Revisor angestellten Finanz= Assessor Klemm zugleich zum Mitglied des latistisch-topographischen Bureau zu ernennen, vermöge höchster Entschließung vom 31. v. M. auf die erledigte Rathsstelle bei der Ober-Rechnungslammer, den Finanzrath Euchelmaier in Ulm, seinem Ansuchen gemäß, zu versehen, vermöge höchster Entschliegung vom 2. d. M. die Stelle des Rektors am katho- lischen Schullehrer-Seminar in Gmünd, dem Pfarrer und Schul-Inspebtor Hu berich in Kirchhausen, Dekanats Reckarsulm, die erledigte evangelische Pfarrei Winterkingen, Dekanats Balingen, dem Pfarr- Verweser Mayer in Weilheim, Dekanats Tübingen, die erledigte katholische Pfarrei Erlenbach, Dekanats Reckarsulm, dem Pfarrer Gehring in Stockheim, zu übertragen, vermöge böchster Entschließung vom 7. d. M. den Cameral-Verwalter Hahn in Wurmlingen, mit Vorbehalt seines bisherigen Titels und Rangs, als Reoisfor zur Finanzkammer in Reutlingen zu versehen, und